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AGB´s

1. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt Zustande indem der Mieter auf seinen ausgefüllten und unterschriebenen Buchungsauftrag eine Buchungsbestätigung erhalten hat.

Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke zur Verfügung gestellt und darf nur mit der  im Mietvertrag angegebenen Personenanzahl belegt werden.

2. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. Strom, Heizung, Wasser, Internet, Kurtaxe) enthalten (bei verschiedenen Häusern wird eine Nebenkostenpauschale bei Mehrbelegung angegeben und gesondert in Rechnung gestellt). Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Bettwäsche, Bettwäsche beziehen), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

3. Kaution

Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an die Ferienhaus und Bootsvermittlung eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Die Kaution kann je nach Haus unterschiedlich hoch sein und wird mit der letzten Zahlung (sechs bis acht Wochen vor Reiseantritt) auf unser Konto überwiesen. Sind keine Schäden vom Mieter verursacht worden, wird die Kaution innerhalb von zwei Wochen nach Abreise ihrem Konto wieder gutgeschrieben. Sollte in der Mietzeit ein Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, wird die Kaution dem Schaden gegenüber berechnet und einbehalten. Ist ein Schaden höher der Kaution, vorsetzlich im Mietobjekt entstanden, durch nichtbeachtung der Einweisung unseres Teams und/oder der Hausregeln, behält sich Aqua Holidays vor diesen dem Mieter in Rechnung zu stellen. Bei kurzfristigen Buchungen kann die Kaution auch in bar vor Ort entrichtet werden.

4. Mietdauer / Inventarliste

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 14.00 Uhr in vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 15.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies der Vermittlung mitteilen. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermittler oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermittler oder der von dieser benannten Kontaktperson zwischen 9.30 bis spätestens 10.00 Uhr  in besenreinem Zustand übergeben.

Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen:

Abziehen der Bettwäsche (ausgenommen das Haus „Casa Paulus“, „Casa Ines“, „Aqua Mamore“)
Spülen des Geschirrs, leeren der Spülmschiene
Entleeren der Papierkörbe & Mülleimer
Reinigung des Backofens und des Grills
Bei Nichterfüllung entstehen folgende Kosten: 
Mülleimer nicht geleert:            € 5
Spülmaschine nicht geleert:     € 5
Backofen/Grill verunreinigt:     € 20
Flaschen nicht entsorgt             € 10
Diese Kosten werden von der Kaution einbehalten.

5. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermittler vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermittler.

Im Fall einer Stornierung behalten wir uns vor, einen Kosten- Ausfallaufwand zu berechnen:

– bei Stornierung bis 45 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
– bei Stornierung bis 44 – 30 Tage vor Mietbeginn: 80 % des vereinbarten Mietpreises
– bei Stornierung ab 29 Tage vor Mietbeginn: 100 % des vereinbarten Mietpreises

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Vermittlung hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommenen Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren in Höhe von € 60 anrechnen lassen.

Erfolgt eine Stornierung auf einen bereits umgebuchten Zeitraum, so wird in diesem Falle Die Miete in voller Höhe einbehalten und nicht nach der obrigen Staffelung behandelt. Kaution und Reinigung werden dem Mieter erstattet.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen!

6. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermittler kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Gesamtmietpreis, Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig (Missachtung der Hausordnung und/oder des Vertrages) verhält, dass dem Vermittler eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermittler von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

 7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnliche Umstände

Der Mietvertrag kann von Seiten des Vermieters gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. das Haus ist nicht bewohnbar wegen Sturmschäden, Wasserschäden, Brandschäden oder (krankhaft bedingte Eigennutzung des Eigentümers)) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

7.2 Umbuchen aufgrund der Coronapandemie

Derzeit ist Reisen in die Niederlande möglich, mit einem Nachweis einer Impfung, negativer PCR Test oder Bestätigung einer Genesung. Kurzfristige Stornierungen werden nach unseren AGB`S Punkt 6. behandelt. Sollte dennoch aus anderen Gründen frühzeitig umgebucht werden, entstehen so Kosten in Höhe von 20,- für die Umbuchung. Zu beachten ist, dass es einen Preisunterschied geben kann, aufgrund durch das Buchen in einer anderen, teureren Periode oder ein anderes Haus. Diese Kosten hat der Mieter zu tragen. Sollte die Periode oder das Ferienhaus günstiger ausfallen, wird die Differenz nicht durch den Vermieter erstattet. Ab einer zweiten, erneuten Umbuchung kommt dann wieder eine erneute Buchungsgebühr von 20,- hinzu.

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
Nach beziehen des Mietobjektes, kann der Mieter bestehende Mängel Innerhalb 24 Std. angeben. Spätere Angaben können ihm zugesprochen werden. Aqua Holidays ist bemüht nach seinen Möglichkeiten genannte Mängel Innerhalb 24 Std zu beheben oder Probleme zu lösen. Dies geschiet in Absprache mit den Eigentümern der Mietobjekte (Aqua Holidays tritt in allen Fällen nur als Vermittler auf).

Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäuden gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.  In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermittlung oder der von ihm benannten Kontaktperson anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.  In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Müll ist entsprechend getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermittler über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

Der Vermittler hat das Recht bei Missachtung durch den Mieter der Haus – / Parkordnung, die Kaution in voller Höhe einzubehalten, wenn eine negative Beeinflussung der Nachbarschaft nachgewiesen werden kann. Nach Anmahnung kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden.

9. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc…). Der Vermieter haftet nicht für auf oder um unser Grundstück gesichert oder ungesichert abgestellte Sportgeräte wie Fahrräder, Surfboards, Kickboards oder ähnliches!

10. Tierhaltung

Hunde dürfen in den Häusern nicht gehalten und zeitweilig verwahrt werden, die als solche auf www.aqua-holidays.de ausgewiesen sind. Der Mieter haftet unbegrenzt für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.  Sollten Außenanlagen als Hundetoilette benutzt und geahndet werden. so wird dem Mieter von der Kaution 100 € einbehalten.  Entstandene zusätzliche Reinigungskosten, die durch Tierhaare in Betten, Teppichen und Polstern verursacht wurden, werden 150 € von der Kaution einbehalten.

11. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

12. Hausordnung

Das Rauchen ist im gesamten Haus absolut untersagt!

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner oder Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phongeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

13. Internet

Ist in dem von Ihnen angemieteten Ferienhaus ein Internetanschluss vorhanden, ist es Ihnen untersagt Rechtsradikale, Pornographische und andere untersagte Seiten, sowie Handlungen zu Besuchen/tätigen. Strafrechtliche Verfolgung gilt dem Mieter der in der Tatzeit das Ferienhaus gemietet hat und nicht der Hauseigentümer der das Internet zur Verfügung stellt.

14. Trailerparkplatz

Nutzen Sie unseren Service und machen Gebrauch vom Trailerparkplatz auf dem Gelände Kadijk 3a, tun Sie das auf eigenes Risiko. Desweiteren ist es verpflichtend ein Trailerschloß zu verwenden. Da auf diesem Gelände weitere Trailer und/oder Anhänger und/oder Boote stehen, werden Sachschäden durch Unachsamkeit in Rechnung gestellt, bei Fahrerflucht zur Anzeige gebracht.
Der Aufenthalt auf diesem Gelände unterliegt des Eigenrisikos und der Eigentümer sowie Aqua Holidays übernimmt keine Haftung für Diebstal oder Beschädigung an Ihrem Eigentum, sowie bei bei Verletzung oder Unglück auf dem Gelände.

15. Rufschädigung

Mietern wird untersagt, sich in irgendeiner Form öffentlich im Internet negativ über das Objekt zu äußern, auch nicht anonym.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet niederländisches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

16. Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.

(Erstellt nach dem Muster des deutschen Tourismusverbandes, Bonn)

AGB´s Mietboote

(Haben Sie ein Mietboot von unserem Partner Dock 11 gemietet? Dann sind alle Bestimmungen und allgemeine Geschäftsbedingungen der Bootsvermietung Dock 11 gültig!!!)

§ 1       Mietvertrag (Boote)
Der Chartervertrag wird zwischen Aqua Holidays und dem Charterer geschlossen und besteht aus dem vom Charterer signierten Buchungsformular und der Buchungsbestätigung in Textform durch Aqua Holidays.
§ 2       Pflichten des Mieters
–          Das gebuchte Boot wird dem Mieter sauber, seetüchtig und vollgetankt übergeben. Der Charterpreis schließt ein: Nutzung des Bootes, Ausrüstung sowie die Haftpflicht- und Vollkasko-versicherung.
–          Die Selbstbeteiligung (je Schadensfall) der Vollkaskoversicherung ist im Erlebensfall durch den Charterer zu tragen. Für Segelyachten und kleine Motoryachten € 300 Kaution ist mit der zweiten Überweisung (wie in der Buchungsbestätigung angegeben) zu hinterlegen. Der Abschluss einer entsprechenden Kautionsversicherung wird angeraten.
–          Übergabezeit wird in der Buchungsbestätigung festgehalten oder nach Absprache. Mängel, Fehler oder Beschädigungen sind bei der Übergabe zu Reklamieren. Spätere Reklamation kann nicht geltend gemacht werden.
–          Bei Abgabe des Mietbootes ist darauf zu achten, dass dieses wieder vollgetankt und sauber an die Vermietung übergeben wird. Abweichungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
–          Eine Regattateilnahme oder andere Teilnahmen an Veranstaltungen auf dem Wasser sind mit Mietbooten von Aqua Holidays nicht gestattet und auch nicht versichert!
–          Im Falle eines Haftpflichtschadens fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,00 € pro Schadenfall an.
–          Kann das gebuchte Boot zu dem im Mietvertrag vereinbarten Termin nicht übergeben werden (z.B. wegen Havarie, Seeuntüchtigkeit infolge Unfall bei dem Vorcharter, etc.), steht es Aqua Holidays frei, ein Ersatzboot zu stellen oder den Mietbetrag zurück zu erstatten.
–          Der Vercharterer haftet nicht für an Bord vergessene Gegenstände sowie für entstandene Schäden an Wertgegenständen (wie Notebooks, Kameras, Mobiltelefone, Bekleidung etc.) durch Wasser, Öl, Benzin u.ä.
§ 3       Der Charterer sichert zu und verpflichtet sich wie folgt:
–          die Grundsätze der guten Seemannschaft einzuhalten.
–          die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrungen in der Führung einer Yacht zu besitzen bzw. einen verantwortlichen Skipper mit diesen Eigenschaften zu stellen und dem Vercharterer namhaft zu machen. Ist der Charterer oder sein Skipper nicht im Besitz der zum Zeitpunkt der Charter seitens des Gesetzgebers vorgeschriebenen amtlichen Befähigungsnachweise wie Bootsführerschein, Funkzeugnis mit GMDSS-Berechtigung, Fach- oder Sachkundenachweis (oder gleichwertige Qualifikation etc.) für das Führen einer Yacht in der vereinbarten Bootsklasse, behält sich der Vercharterer vor, die Übergabe der Yacht bei Einbehalt des Charterpreises zu verweigern oder einen Skipper im Namen und auf Kosten des Charterers zu stellen.
–          das Mietboot ohne schriftliche Genehmigung des Vercharterers keinem Dritten zu überlassen oder zu vermieten und keine gefährlichen Güter oder Stoffe zu transportieren.
–          das jeweilige Seegebiet des Vercharterers nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vercharterers zu verlassen.
–          keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen.
–          Mietboot und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, das Mietboot nur mit Bootsschuhen zu betreten, sich vor Törnbeginn über die Gegebenheiten des Fahrgebiets eingehend zu informieren, wie z. B. über Strömungen und veränderte Wasserstände bei starken Winden, etc..
–          bei angesagten Windstärken ab 7 Bft. den schützenden Hafen nicht zu verlassen.
–          bei Schäden, Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen (Diebstahl, Beschlagnahme etc.) unverzüglich telefonisch den Vercharterer zu benachrichtigen. Bei Schaden am Schiff oder an Personen eine Niederschrift anzufertigen und für eine Gegenbestätigung des Hafenmeisters, Arztes oder der Polizei zu sorgen.
–          im Falle der Havarie oder ähnlichen Fällen die Yacht immer mit der eigenen Leine abschleppen zu lassen und keine Vereinbarungen über Abschlepp- oder Bergungskosten zu treffen.
–          gegebenenfalls zum Ausgangspunkt zurückzukehren, um eine Reparatur zu ermöglichen.
–          Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar jeweils bei Übergabe und Rückgabe zu überprüfen (Checkliste) und dies mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Beanstandungen des Mietbootes unverzüglich bei dem Vermieter des Bootes anzuzeigen und im Übergabe- oder Rückgabeprotokoll zu vermerken. Später angezeigte Reklamationen werden ausgeschlossen.
–          Schwimmwesten und weitere Sicherheitsausrüstungen, welche in ausreichender Zahl zum Boot gehören, während des fahrends zu tragen.
–          Auf und in den Booten aus Sicherheitsgründen nicht zu rauchen.
§ 4
Der Ölstand, der Kühlwasserstand und die Bilgen sind täglich, der Austritt des Kühlwassers laufend durch den Charterer zu überprüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charterers.
§ 5
Jeder Mieter verpflichtet sich, einen geeigneten Liegeplatz für die Nacht für das Boot zu finden und dafür Sorge zu tragen, dass es fachgerecht angebunden wird und sich nicht vom Steg lösen kann. Es darf in keinem Falle die zulässige Personenzahl für das jeweilige Boot überschritten werden, auch ist das Bootszubehör vor Witterung zu schützen (Auflagen, Kartenmaterial, Schwimmwesten etc. an die vorgesehenen Plätze zurücklegen, sowie die Kajüte, wenn vorhanden wieder verschließen. Wichtig über Nacht). Anders behält sich der Vermieter vor, die Kaution einzubehalten und/oder das Boot  ohne Rückerstattung wieder einzuziehen.
§ 6       Haftung des Vercharterers
–          Der Vercharterer haftet nicht für solche Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Veränderungen und Fehlern des zur Verfügung gestellten nautischen Hilfsmaterials und elektronischer Instrumente wie z. B. Seekarten, Handbücher, Kompass, Funkpeiler, Kartenplotter, Autopilot, Radar, Bugstrahlruder usw. verursacht werden.
–          Ansprüche des Mieters infolge von Nichtbenutzbarkeit des Bootes wegen Schäden oder Totalausfall, welche durch den Charterer oder einem Dritten während der Charterzeit verursacht werden, sind ausgeschlossen
§ 7       Haftung des Charterers
–          Für Handlungen und Unterlassungen des Mieters, für die der Vermieter von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Charterer den Vercharterer von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten der Rechtsverfolgung im In- und Ausland frei. Der Charterer übernimmt das Mietboot auf eigene Verantwortung.
–          Hinterlässt der Mieter das Mietboot an einem anderen als den vereinbarten Ort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Charterer alle Kosten für die Rückführung der Yacht zu Wasser oder Land. Sollte die Rückführung der Yacht den Charterzeitraum überschreiten, gilt die Yacht erst mit Eintreffen im vereinbarten Rückgabehafen als vom Kunden zurückgegeben.
–          Verspätete Schiffsrückgabe und durch den Charterer verschuldete Nichtbenutzbarkeit der Yacht führen zu Schadensersatzansprüchen seitens des Vercharterers.
–          Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Kasko-Versicherung durch den Vercharterer zu keiner Haftungsfreistellung des Charterers für diejenigen Schäden führt, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder hinsichtlich derer die Versicherung sich ausdrücklich eine In-Regressnahme des Charterers vorbehalten hat (z.B. Beschädigung der Radarantenne durch schlagende Segel). Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen sowie für etwaige Folgeschäden.
–          Die Bedingungen des Versicherers, welche auf Nachfrage gern übersandt werden, sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall ist vom Charterer zu tragen. Bei mängelfreier Rückgabe der Yacht und Ausrüstung wird die Kaution unverzüglich zurückerstattet. Schäden und Verluste werden mit der Kaution verrechnet. Etwaige nicht durch die Kaution oder Versicherung gedeckte Schäden sind dem Vercharterer unverzüglich zu ersetzen.
–          Der Abschluss einer erweiterten Skipperhaftpflichtversicherung (welche Crew-Haftpflicht untereinander und Ersatz von Schäden an der gecharterten Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit regelt) und einer Folgeschadenversicherung wird empfohlen.
§ 8       Fahren mit Booten ohne Führerscheinpflicht:
Diese Boote dürfen nicht auf dem Ijsselmeer gefahren werden, nicht bei Nacht, Unwetter oder bei Nebel.
Fahren mit Boot und Führerscheinpflicht:
Dieses Boot darf nur im Bereich der Führerscheinerlaubnis fahren (SBF Binnen, nur im Binnengewässer / zzgl. SBF See, auch auf dem Ijsselmeer). Das Fahren bei Nacht, Nebel und Unwetter ist verboten.
§ 9
Mit geleisteter Unterschrift im Buchungsauftrag stimmen Sie den Vertragsbedingungen zu und bestätigen dass Sie über die Regeln des Bootsgebrauchs und der Verkehrsregel in Kenntnis gesetzt wurden. Schäden sind unmittelbar mitzuteilen! Bei Missachtung, behält sich aqua Holidays vor, das Boot ohne Rückzahlung wieder einzuziehen.
§ 10
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermittler vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermittler.
Im Fall einer Stornierung behalten wir uns vor, einen Kosten- Ausfallaufwand zu berechnen:
– bei Stornierung bis 45 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
– bei Stornierung bis 44 – 30 Tage vor Mietbeginn: 80 % des vereinbarten Mietpreises
– bei Stornierung ab 29 Tage vor Mietbeginn: 100 % des vereinbarten Mietpreises
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Vermittlung hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommenes Boot anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren in Höhe von € 60 anrechnen lassen.
§ 11
Wir weisen freundlich daraufhin, dass wir alle Boote auf unserer Seite als Vermittler anbieten und darum bitten, diese ordnungsgemäß zu benutzen. Das bedeutet wie oben beschrieben und nur als Erholungsobjekt. Das selbständige Handeln an Motor, Bootstechnick oder der Gebrauch als Spielplatz von Kindern wird untersagt. Aqua Holidays kann in diesem Famme die Kaution einbehalten, und/oder das Boot ohne Rückerstattung einziehen.
§ 12     Nebenabreden / salvatorische Klausel
–          Eine Verlängerung der Charterzeit ist nur mit Zustimmung des Vercharterers möglich. Bei offensichtlichen Fehlern bei Berechnung des angeführten Charterpreises und der Extras haben der Vercharterer und der Charterer das Recht und die Pflicht, den Charterpreis gemäß gültiger Preisliste zu korrigieren, ohne dass die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages berührt wird
–          Mündliche Zusagen und Nebenabreden sind nur nach Bestätigung in Textform durch den Vercharterer wirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt.
–          Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrags im übrigen. Die Parteien vereinbaren, unwirksame Regelungen durch diesen möglichst nahe kommende wirksame Regelungen zu ersetzen.
§ 13     Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet niederländisches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.