AGB´s Ferienhäuser
1. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt Zustande indem der Mieter auf seinen ausgefüllten und unterschriebenen Buchungsauftrag eine Buchungsbestätigung erhalten hat.
Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke zur Verfügung gestellt und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenanzahl belegt werden.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. Strom, Heizung, Wasser, Internet, Kurtaxe) enthalten (bei verschiedenen Häusern wird eine Nebenkostenpauschale bei Mehrbelegung angegeben und gesondert in Rechnung gestellt). Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Bettwäsche, Bettwäsche beziehen), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
3. Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an die Ferienhaus und Bootsvermittlung eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Die Kaution kann je nach Haus unterschiedlich hoch sein und wird mit der letzten Zahlung (sechs bis acht Wochen vor Reiseantritt) auf unser Konto überwiesen. Sind keine Schäden vom Mieter verursacht worden, wird die Kaution innerhalb von zwei Wochen nach Abreise ihrem Konto wieder gutgeschrieben. Sollte in der Mietzeit ein Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, wird die Kaution dem Schaden gegenüber berechnet und einbehalten. Ist ein Schaden höher der Kaution, vorsetzlich im Mietobjekt entstanden, durch nichtbeachtung der Einweisung unseres Teams und/oder der Hausregeln, behält sich Aqua Holidays vor diesen dem Mieter in Rechnung zu stellen. Bei kurzfristigen Buchungen kann die Kaution auch in bar vor Ort entrichtet werden.
4. Mietdauer / Inventarliste
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 14.00 Uhr in vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 15.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies der Vermittlung mitteilen. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermittler oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermittler oder der von dieser benannten Kontaktperson zwischen 9.30 bis spätestens 10.00 Uhr in besenreinem Zustand übergeben.
Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen:
5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermittler vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermittler.
Im Fall einer Stornierung behalten wir uns vor, einen Kosten- Ausfallaufwand zu berechnen:
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Vermittlung hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommenen Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren in Höhe von € 60 anrechnen lassen.
Erfolgt eine Stornierung auf einen bereits umgebuchten Zeitraum, so wird in diesem Falle Die Miete in voller Höhe einbehalten und nicht nach der obrigen Staffelung behandelt. Kaution und Reinigung werden dem Mieter erstattet.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen!
6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermittler kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Gesamtmietpreis, Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig (Missachtung der Hausordnung und/oder des Vertrages) verhält, dass dem Vermittler eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermittler von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnliche Umstände
Der Mietvertrag kann von Seiten des Vermieters gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. das Haus ist nicht bewohnbar wegen Sturmschäden, Wasserschäden, Brandschäden oder (krankhaft bedingte Eigennutzung des Eigentümers)) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
7.2 Umbuchen aufgrund der Coronapandemie
Derzeit ist Reisen in die Niederlande möglich, mit einem Nachweis einer Impfung, negativer PCR Test oder Bestätigung einer Genesung. Kurzfristige Stornierungen werden nach unseren AGB`S Punkt 6. behandelt. Sollte dennoch aus anderen Gründen frühzeitig umgebucht werden, entstehen so Kosten in Höhe von 20,- für die Umbuchung. Zu beachten ist, dass es einen Preisunterschied geben kann, aufgrund durch das Buchen in einer anderen, teureren Periode oder ein anderes Haus. Diese Kosten hat der Mieter zu tragen. Sollte die Periode oder das Ferienhaus günstiger ausfallen, wird die Differenz nicht durch den Vermieter erstattet. Ab einer zweiten, erneuten Umbuchung kommt dann wieder eine erneute Buchungsgebühr von 20,- hinzu.
8. Pflichten des Mieters
Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäuden gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermittlung oder der von ihm benannten Kontaktperson anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Müll ist entsprechend getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermittler über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
Der Vermittler hat das Recht bei Missachtung durch den Mieter der Haus – / Parkordnung, die Kaution in voller Höhe einzubehalten, wenn eine negative Beeinflussung der Nachbarschaft nachgewiesen werden kann. Nach Anmahnung kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc…). Der Vermieter haftet nicht für auf oder um unser Grundstück gesichert oder ungesichert abgestellte Sportgeräte wie Fahrräder, Surfboards, Kickboards oder ähnliches!
10. Tierhaltung
Hunde dürfen in den Häusern nicht gehalten und zeitweilig verwahrt werden, die als solche auf www.aqua-holidays.de ausgewiesen sind. Der Mieter haftet unbegrenzt für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden. Sollten Außenanlagen als Hundetoilette benutzt und geahndet werden. so wird dem Mieter von der Kaution 100 € einbehalten. Entstandene zusätzliche Reinigungskosten, die durch Tierhaare in Betten, Teppichen und Polstern verursacht wurden, werden 150 € von der Kaution einbehalten.
11. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
12. Hausordnung
Das Rauchen ist im gesamten Haus absolut untersagt!
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner oder Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phongeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
13. Internet
Ist in dem von Ihnen angemieteten Ferienhaus ein Internetanschluss vorhanden, ist es Ihnen untersagt Rechtsradikale, Pornographische und andere untersagte Seiten, sowie Handlungen zu Besuchen/tätigen. Strafrechtliche Verfolgung gilt dem Mieter der in der Tatzeit das Ferienhaus gemietet hat und nicht der Hauseigentümer der das Internet zur Verfügung stellt.
14. Trailerparkplatz
15. Rufschädigung
Mietern wird untersagt, sich in irgendeiner Form öffentlich im Internet negativ über das Objekt zu äußern, auch nicht anonym.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet niederländisches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
16. Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.
(Erstellt nach dem Muster des deutschen Tourismusverbandes, Bonn)